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Absatzbindung stellt im Handel eine Form der Vertragsbindung dar. Ein Händler wird vom Hersteller oder Lieferanten vertraglich verpflichtet, sich allein von ihm beliefern zu lassen und die Marketingkonzeption für das Produkt an seinen Wünschen auszurichten. Im Gegenzug räumt der Hersteller oft einen Gebietsschutz in einer Region ein und offeriert den Alleinvertrieb.
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